In seiner Begrüßung brachte es Prof. Dr. Alfred Königsrainer ohne Umschweife auf den Punkt: „Wir reden heute über Dinge, die nicht sehr schön sind, die aber unbedingt thematisiert werden sollten.“ Damit übergab er das Wort an den Referenten des Abends, Dr. Herbert Heidegger, der als Präsident des Landesethikkomitees über langjährige Erfahrung im Umgang mit ethischen Fragen des Gesundheitswesens verfügt. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen standen zwei grundlegende Werte: Menschenwürde und Autonomie. Beide sind unantastbar und bilden die Grundlage für das Recht jedes Menschen, selbst zu entscheiden, was mit ihm und seinem Körper geschieht. Gerade im Zusammenhang mit Krankheit, zunehmendem Alter oder einer schweren Diagnose entstehen häufig zwei gegensätzliche Ängste, erläuterte Heidegger: die Angst vor „zu viel“ – also davor, medizinisch zu lange oder zu intensiv behandelt zu werden – und die Angst vor „zu wenig“, also davor, nicht die notwendige Behandlung und Unterstützung zu erhalten. Damit verbunden ist das Recht des Menschen auf Information und Aufklärung. Nur wer weiß, welche Möglichkeiten bestehen und welche Konsequenzen bestimmte medizinische Entscheidungen haben, kann seinen Willen auch bewusst festlegen.
Den eigenen Willen rechtzeitig festhalten
Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, diesen Willen für eine Situation festzuhalten, in der man selbst nicht mehr entscheidungs- oder äußerungsfähig ist. Das schafft Klarheit – nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für Angehörige, Ärzt*innen und Pflegekräfte. Neben der Patientenverfügung stellte Heidegger auch die Gesundheitliche Vorsorgeplanung vor. Diese sei insbesondere dann sinnvoll, wenn bereits eine Erkrankung besteht und sich abzeichnet, dass es bei der Behandlung nicht mehr primär um die Heilung geht. Denn während eine Patientenverfügung vor allem grundsätzliche medizinische Wünsche für eine mögliche zukünftige Situation festhält, kann die Gesundheitliche Vorsorgeplanung wesentlich konkreter auf die persönlichen Lebens- und Krankheitsumstände eingehen. Dabei können auch Aspekte festgehalten werden, die über rein medizinische Maßnahmen hinausgehen: Wie möchte ich die letzte Lebensphase gestalten? Was ist mir wichtig? Wünsche ich mir spirituellen Beistand? Welche Form der palliativen Versorgung stelle ich mir vor? Und welche persönlichen Wünsche sollen am Lebensende berücksichtigt werden?
Gerade weil es hier um sehr persönliche Vorstellungen und Wünsche geht, legte Heidegger ausdrücklich nahe, beizeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die den eigenen Willen kennt und ihn vertreten kann, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Bei der Erstellung der Patientenverfügung riet der Experte dazu, den Hausarzt oder – wenn bereits eine Erkrankung besteht – den behandelnden Facharzt einzubeziehen. Ärzt*innen können medizinische Möglichkeiten und zu erwartende Entwicklungen erläutern und gemeinsam mit dem Betroffenen klären, welche Maßnahmen den persönlichen Vorstellungen entsprechen.
Und wie hält man seinen Willen nun konkret fest? Auch darauf ging Dr. Heidegger in seinem Vortrag ein und zeigte die verschiedenen Möglichkeiten auf. Eine Patientenverfügung kann schriftlich verfasst, als Audio oder Video aufgezeichnet, als beglaubigte Urkunde erstellt oder über ein entsprechendes Formular hinterlegt werden. Entscheidend sei jedoch weniger die Form als vielmehr die bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Willen. Denn eine Patientenverfügung zu verfassen, machte der Experte unmissverständlich klar, ist eine Herausforderung und bedeutet vor allem eines: sich Zeit zu nehmen. Zeit, um über die eigenen Werte, Wünsche und Grenzen nachzudenken – und darüber, was Lebensqualität und ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt persönlich bedeuten.
Wie groß das Bedürfnis nach Information und Aufklärung ist, zeigte sich auch in der anschließenden Diskussion. Das Publikum brachte eigene Erfahrungen und Fragen ein, wodurch sich ein reger und persönlicher Austausch entwickelte.
Die Broschüren des Landesethikkomitees mit ausführlichen Informationen und dem Formblatt der Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite der Provinz: https://gesundheit.provinz.bz.it/de/lebensende-patientenverfuegung
Zum Thema Patientenverfügung und Gesundheitliche Vorsorgeplanung bietet Dr. Herbert Heidegger im ST. JOSEF Gesundheitszentrum Meran kostenlose Beratungsgespräche an. Mehr erfahren ...















